Der Vortrag behandelt die aktuellen Entwicklungen im Asyl- und Fremdenrecht anhand des neuen „EU-Migrations- und Asylpaktes“. Seit dem 12. Juni dieses Jahres in Kraft, hat er das Asylverfahren entscheidend geändert und für ein EU-weites einheitliches Verfahren (GEAS = neues gemeinsames europäisches Asylsystem) gesorgt. Nach einem kurzen historischen Abriss über die bisherigen Entwicklungen des Fremdenrechts werden die zentralen gesetzlichen Bestimmungen dargelegt, die wesentlichen Unterschiede der neuen Rechtslage herausgearbeitet und ein Ausblick auf mögliche Folgen der neuen Rechtslage gegeben. Abschließend werden die Ergebnisse des Vortrages zur Diskussion gestellt.
Inhaltsübersicht:
- Historischer Rückblick des (europäischen) Fremdenrechts
- Hintergründe der neuen Asyl- und Fremdenrechts-EU-VO (GEAS)
- Darstellung und Einordnung der wesentlichen Änderungen durch diese VO (Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen, Screening-Programme, erweiterter Datenabgleich, Solidaritätsmechanismus und neue Terminologie)
- Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Einordnung
- Ausblick und Diskussion
(Bildnachweis: Gustave Le Gray, Mediterranean Sea – Sète, 1857, The Metropolitan Museum of Art.)