Das kontinentaleuropäische Zivilrecht ist spätestens seit seiner Kodifizierung Ausdruck eines aufgeklärten Menschenbildes. Entsprechend gestalten sich die Mehrzahl der (schuldrechtlichen) Bestimmungen im ABGB als abdingbar. Zivilrecht soll den Bürgern, als am Markt grundsätzlich gleichgeordneten Partnern, größtmöglichen Handlungsspielraum geben, um ihre privatrechtlichen Interessen frei zu gestalten. Lediglich zum Zwecke, einen fairen Austausch zu sichern und unerlaubte Vermögensverschiebungen hintanzuhalten bzw. rückgängig zu machen, soll die Privatautonomie Einschränkungen erfahren dürfen. Hingegen: Die Verhaltenssteuerung der Bürger um wirtschaftlichen oder sozialen Wandel herbeizuführen ist die Domäne des öffentlichen Rechts. Seit geraumer Zeit zeigen sich nun aber Tendenzen, durch Instrumentalisierung des Zivilrechts, auch dieses zu nutzen, um lenkend auf das Verhalten der Menschen einzuwirken. Woran dies festzumachen ist, was die Gründe dafür sind und wie die Entwicklung vonstattengeht, wird anhand von Beispielen veranschaulicht und vor dem zeitgeschichtlichen Phänomen der postmodernen Entwicklungen in einen größeren Kontext gestellt.
Wie immer gibt es im Anschluss die Möglichkeiten für Fragen und für eine anregende Diskussion.
Danach warten belegte Brötchen, Süßes und Erfrischendes um für Stärkung zu sorgen!
Unkostenbeitrag für Raummiete und Büffet: 10,- Euro